2175.5-A
Änderung der Förderrichtlinie
Regionale „Offene Behindertenarbeit“
Regionale „Offene Behindertenarbeit“
Gemeinsame Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
und der Bayerischen Bezirke
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
und der Bayerischen Bezirke
vom 20. Januar 2014 Az.: IV4/6438.06-1/32
Die Richtlinie zur Förderung von ambulanten Diensten zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung sowie sinnesgeschädigten und chronisch kranken Menschen (Förderrichtlinie Regionale „Offene Behindertenarbeit“) vom 19. Oktober 2009 (AllMBl S. 352), geändert durch Bekanntmachung vom 2. Mai 2012 (AllMBl S. 519), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 9.3 Satz 1 wird die Zahl „2013“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
- 2.
- Die Anlage der Richtlinie wird durch die Anlage dieser Bekanntmachung ersetzt.
Nr. 1 dieser Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2013, Nr. 2 dieser Bekanntmachung mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Friedrich Seitz Ministerialdirektor |
Josef Mederer Bezirkstagspräsident |
Dr. Olaf Heinrich Bezirkstagspräsident |
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Franz Löffler Bezirkstagspräsident |
Dr. Günther Denzler Bezirkstagspräsident |
Richard Bartsch Bezirkstagspräsident |
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Erwin Dotzel Bezirkstagspräsident |
Jürgen Reichert Bezirkstagspräsident |