2175.5-A
Änderung der Förderrichtlinie
Überregionale „Offene Behindertenarbeit“
Überregionale „Offene Behindertenarbeit“
Gemeinsame Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
und der Bayerischen Bezirke
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
und der Bayerischen Bezirke
vom 20. Januar 2014 Az.: IV4/6438.07-1/73
Die Richtlinie zur Förderung von überregionalen ambulanten Diensten zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung sowie sinnesgeschädigten und chronisch kranken Menschen (Förderrichtlinie Überregionale „Offene Behindertenarbeit“) vom 22. Februar 2010 (AllMBl S. 74), geändert durch Bekanntmachung vom 2. Mai 2012 (AllMBl S. 519), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 5.2.1 werden die Worte „Anlage 1“ jeweils durch das Wort „Anlage“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 5.2.2.1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Worte „Anlage 1“ durch das Wort „Anlage“ ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Worte „vom 26. Mai 2011“ gestrichen und die Worte „Anlage 2“ durch das Wort „Anlage“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 9.2 wird die Zahl „2013“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
- 4.
- Die Anlagen 1 und 2 der Richtlinie werden durch die Anlage dieser Bekanntmachung ersetzt.
Nr. 3 dieser Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2013, Nrn. 1, 2 und 4 dieser Bekanntmachung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Friedrich Seitz Ministerialdirektor |
Josef Mederer Bezirkstagspräsident |
Dr. Olaf Heinrich Bezirkstagspräsident |
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Franz Löffler Bezirkstagspräsident |
Dr. Günther Denzler Bezirkstagspräsident |
Richard Bartsch Bezirkstagspräsident |
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Erwin Dotzel Bezirkstagspräsident |
Jürgen Reichert Bezirkstagspräsident |