Erteilung eines Exequaturs
an Herrn Kim Young-hoon
an Herrn Kim Young-hoon
Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei
vom 26. März 2014 Az.: Prot 020180-15-27-15
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen Vertretung der Republik Korea in Frankfurt am Main ernannten Herrn Kim Young-hoon am 24. März 2014 das Exequatur als Generalkonsul erteilt.
Der Konsularbezirk umfasst den Freistaat Bayern sowie die Länder Hessen und Baden-Württemberg.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Han Won-jung, am 1. April 2011 erteilte Exequatur ist erloschen.
Dr. Alfred Rührmair
Ministerialrat
Ministerialrat