2023-I
Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 25. April 2014 Az.: IB4-1517.31-1
Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 6 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und die Mitgliedsgemeinden Markt Zellingen, Gemeinde Retzstadt, Gemeinde Himmelstadt und Markt Thüngen, die mitverwalteten Schulverbände Zellingen und Thüngen sowie der mitverwaltete Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Zellinger Becken, Landkreis Main-Spessart, werden zu Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Juni 2014.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor