7071-W
Änderung der Richtlinien des
Freistaates Bayern zum FuT-Programm
„Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“
Freistaates Bayern zum FuT-Programm
„Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
vom 11. Juni 2014 Az.: VI/2-3666a/30/2
Die Anlage zu den Richtlinien des Freistaates Bayern zum FuT-Programm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“ vom 9. Mai 2012 (AllMBl S. 343), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. Mai 2014 (AllMBl S. 314), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im ersten Tiret wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt; nach dem Wort „Regen“ werden ein Komma und die Worte „Passau und Rottal-Inn sowie die kreisfreie Stadt Passau“ eingefügt.
- 2.
- Im fünften Tiret wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt; nach dem Wort „Haßberge“ werden ein Komma und die Worte „Miltenberg und Schweinfurt sowie die kreisfreie Stadt Schweinfurt“ eingefügt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Dr. Hans Schleicher
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor