787-L
Änderung der Richtlinien für die
Förderung der Landjugendorganisationen
Förderung der Landjugendorganisationen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 23. Mai 2014 Az.: A1-7130-1/12
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Richtlinien für die Förderung der Landjugendorganisationen vom 31. Januar 2011 (AllMBl S. 111) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 3 werden im zweiten Tiret nach dem Wort „Bayern“ die Worte „im Verein der Evangelischen Bildungszentren im Ländlichen Raum in Bayern“ eingefügt.
- 2.
- In Nr. 11 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2017“ ersetzt.
- 3.
- In Anlage 1 werden im Kopffeld das Wort „Kontonummer“ durch das Wort „IBAN“ und das Wort „Bankleitzahl“ durch das Wort „BIC“ ersetzt
- 4.
- In Anlage 2 werden in Nr. 3 das Wort „Konto-Nr.“ durch das Wort „IBAN“ und das Wort „Bankleitzahl“ durch das Wort „BIC“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor