2129.2-U
Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung
über das Bayerische Umweltkreditprogramm
über das Bayerische Umweltkreditprogramm
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
für Umwelt und Verbraucherschutz und
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
der Bayerischen Staatsministerien
für Umwelt und Verbraucherschutz und
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
vom 3. Juli 2014 Az.: 71_1a-A0730-2014/6-4 und IX-8294/1008/5
In Nr. 13 Satz 2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit und für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie über die Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutz- und Energieeinsparungsmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm) vom 24. Oktober 2011 (AIIMBI S. 560), geändert durch Bekanntmachung vom 11. September 2013 (AllMBl S. 377), wird das Datum „30. Juni 2014“ durch das Datum „31. Dezember 2014“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2014 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie |
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Dr. Christian Barth Ministerialdirektor |
Dr. Hans Schleicher Ministerialdirektor |
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