2126.0-G
Änderung der Richtlinie
zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen
und Hausärzten im ländlichen Raum
zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen
und Hausärzten im ländlichen Raum
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
für Gesundheit und Pflege
vom 30. Juni 2014 Az.: G31d-G8060-2014/81-2
Nr. 5.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten im ländlichen Raum vom 2. Oktober 2013 (AllMBl S. 420) erhält folgende Fassung:
- ‚5.3
- „De-minimis“-Beihilfe
- Die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ist zu beachten.‘
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2014 in Kraft.
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin
Ministerialdirektorin