2011-I
Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Gesetzes über die Sicherheitswacht in Bayern
zum Vollzug des Gesetzes über die Sicherheitswacht in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 31. Juli 2014 Az.: IC2-2701.11-0
An alle Polizeidienststellen
nachrichtlich
Regierungen
Landratsämter
Gemeinden
Regierungen
Landratsämter
Gemeinden
In der Bekanntmachung zum Vollzug des Gesetzes über die Sicherheitswacht in Bayern (Sicherheitswachtgesetz – SWG) vom 2. Januar 1997 (AllMBl S. 103), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2012 (AllMBl S. 492), wird in Nr. 6 Satz 1 der Betrag „7,16 €“ durch den Betrag „8 €“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor