Veröffentlichung AllMBl. 2014/09 S. 393 vom 29.07.2014

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Az.: IID9-43342-003/11
913-I
913-I
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 13)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 29. Juli 2014  Az.: IID9-43342-003/11
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
Allgemeines
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (ZTV FRS 13) wurden vom Arbeitsausschuss 3.7 „Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen erarbeitet. Sie wurden mit ARS Nr. 04/2014 vom 3. Februar 2014 (Az.: StB11/7122.3/4-2138240) bekannt gegeben.
Die ZTV FRS 13 beschreiben Anforderungen und Verfahrensregeln bei der Errichtung und Reparatur von dauerhaft eingesetzten Fahrzeug-Rückhaltesystemen. Zu den Fahrzeug-Rückhaltesystemen gehören Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Anfangs- und Endkonstruktionen sowie Übergangskonstruktionen.
2.
Anwendung
2.1
Vertragsbestandteil
Die ZTV FRS 13 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
Die im Text mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen“ im Sinn von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB Teil B − DIN 1961 −, wenn die ZTV FRS 13 Bestandteil des Bauvertrages sind.
2.2
Richtlinien
Die in der ZTV FRS 13 kursiv und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind „Richtlinien“; sie sind vom Auftraggeber bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung sowie bei der Überwachung und Abnahme der Bau- und Montageleistungen zu beachten.
3.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. Dezember 1998 (AllMBl 1999 S. 20) und das ergänzende Schreiben vom 6. März 2002 (Az.: IID9-43342-009/98) werden aufgehoben. Die ZTV FRS 13 ersetzen die ZTV-PS 98.
4.
Bezugsmöglichkeit
Die ZTV FRS 13 können beim FGSV Verlag, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, bezogen werden.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor