Feuerwehr-Aktionswoche 2014
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 13. August 2014 Az.: ID1-2237-39
An
die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverband München
die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverband München
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 20. bis 27. September 2014 statt. Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„Mach dein Kind stolz.
Komm zur Freiwilligen Feuerwehr!“
Komm zur Freiwilligen Feuerwehr!“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2014 auf Folgendes hingewiesen:
- 1.
- Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 20. September 2014 in Bad Kissingen stattfinden.
- 2.
- Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial herausgeben. Unter der Internetadresse www.mach-dein-kind-stolz.de wird es einen speziellen Auftritt zur gezielten Werbung von Interessierten geben.
- 3.
- Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, zur Mitarbeit und Mitwirkung in der Feuerwehr aufzurufen.
- 4.
- Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2014 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
- 5.
- Die Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit der Polizei in Kontakt treten.
- 6.
- Die im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen werden gebeten, die Darstellung des Zusammenwirkens von Rettungs-/Sanitätsdienst und Feuerwehr zu unterstützen.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor