7533-U
Änderung der Bekanntmachung
über die Einführung des Arbeitsblatts ATV-DVWK-A-781 „Technische Regel
wassergefährdender Stoffe (TRwS), Tankstellen für Kraftfahrzeuge“,
und des Merkblatts „Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff und Biodiesel
in der Landwirtschaft mit einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l –
wasserwirtschaftliche Anforderungen“
als allgemein anerkannte Regel der Technik
über die Einführung des Arbeitsblatts ATV-DVWK-A-781 „Technische Regel
wassergefährdender Stoffe (TRwS), Tankstellen für Kraftfahrzeuge“,
und des Merkblatts „Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff und Biodiesel
in der Landwirtschaft mit einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l –
wasserwirtschaftliche Anforderungen“
als allgemein anerkannte Regel der Technik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 1. Oktober 2015, Az. 52e-U4560-2015/5-3
- 1.
- In Teil II Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2008 (AllMBl. S. 630), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Oktober 2013 (AllMBl. S. 410) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2015“ durch die Angabe „31. Dezember 2017“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor