7815-L
Richtlinien zum 26. Wettbewerb 2016 bis 2019
„Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“
„Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 31. August 2015, Az. L3-7375.1-1/64
1In dem Zeitraum 2016 bis 2019 wird der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum 26. Mal veranstaltet. 2Bayern hat aufgrund der Verwurzelung des Wettbewerbs mit der ursprünglichen Landesverschönerung erneut von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei der Durchführung auf Landesebene dem neuen Namen „Unser Dorf hat Zukunft“ den langjährigen, etablierten Titel „Unser Dorf soll schöner werden“ hinzuzufügen. 3Es ergehen nachstehende Richtlinien zur Teilnahme am Wettbewerb und dessen Durchführung:
- 1.
- Ziele des Wettbewerbs und Nutzen für die Dörfer
1Der bayerische Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ ist ein Wettbewerb der Menschen. 2Dabei werden besonders das Engagement der Bürger und herausragende Ideen und Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung der Dörfer herausgestellt. 3Positive Beispiele sollen zur Nachahmung anregen.
- 1.1
- Ziele
1Ziel ist es, die Menschen dazu zu bewegen, ihre Chancen zu erkennen und die Zukunft ihrer Dörfer aktiv in die eigenen Hände zu nehmen. 2Dazu sollen ehrenamtliches Engagement und erbrachte Eigenleistungen für den unmittelbaren Lebensraum, unter Berücksichtigung der Ausgangslage, gefördert werden. 3Der Wettbewerb geht dabei von der Unverwechselbarkeit eines jeden Dorfes aus. 4Entscheidend sind dabei sowohl das Erscheinungsbild von Dorf und Landschaft als auch die örtliche Wirtschaftskraft. 5Die sozialen und kulturellen Aktivitäten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen werden ebenso berücksichtigt wie der örtliche Beitrag zur Sicherung der ökologischen Ressourcen. 6Besondere Leistungen werden öffentlich mit Auszeichnungen geehrt.
- –
- Freiwilligkeit & Eigeninitiative
Der Dorfwettbewerb schafft Anreize für die Bürger, den gemeinsamen Lebensraum in eigener Verantwortung aktiv zu gestalten. Er motiviert die Menschen, selbst Hand anzulegen und bietet ihnen hierfür Hilfe zur Selbsthilfe.
- –
- „Wir-Gefühl“ & positive Beispiele
Der Dorfwettbewerb würdigt gemeinschaftliches Handeln und stellt das Erreichte als nachahmenswert heraus.
- –
- Eigene Stärken & Perspektiven
Der Dorfwettbewerb schärft das Bewusstsein für die Werte im eigenen Dorf und eröffnet Chancen für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Lebensqualität.
- 1.2
- Nutzen für die teilnehmenden Dörfer
Die Teilnahme am Wettbewerb bietet nicht nur Chancen, sondern hat auch bleibenden Nutzen, wie zum Beispiel:
- –
- Gemeinsam Aktionen angehen, für zukunftsfähige Projekte Akzeptanz schaffen und sie in die Tat umsetzen (z. B. im Rahmen der Agenda 21, Biodiversitätsrichtlinie, Grünflächengestaltung etc.)
- –
- Die Unverwechselbarkeit des eigenen Dorfes erkennen, erhalten und entwickeln (z. B. im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse)
- –
- Soziales Engagement und Verantwortung für alle Generationen übernehmen (z. B. Neubürger in die Dorfgemeinschaft einbinden)
- –
- Beratung erhalten und in die Dorfentwicklung einbeziehen (z. B. Hilfe bei Verbesserungsmaßnahmen für Haus, Hof und Garten)
- –
- Wertschätzung durch Experten unterschiedlichster Fachrichtungen erfahren (z. B. im Rahmen der Ortsbegehung und im schriftlichen Abschlussbericht)
- –
- Attraktivität und Bekanntheitsgrad des eigenen Dorfes steigern (z. B. für touristische Angebote)
- –
- Gemeinsam Erreichtes mit Anerkennung und Stolz pflegen (z. B. neue Netzwerke knüpfen und miteinander Feste feiern)
- 2.
- Teilnahmebedingungen
1Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3 000 Einwohnern. 2Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die eine Goldplakette im Bundesentscheid erhalten haben, ist die Teilnahme an den beiden darauf folgenden Bundesentscheiden nicht möglich. 3Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Mal mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist die Teilnahme an dem darauf folgenden Bundesentscheid nicht möglich.
- 3.
- Einteilung der Teilnehmer in Gruppen
Um die unterschiedliche Größe der Gemeinden und Gemeindeteile zu berücksichtigen, werden die Teilnehmer auf Kreis- und Bezirksebene in zwei Gruppen eingeteilt:
Gruppe A
|
bis 600 Einwohner
|
Gruppe B
|
601 bis 3 000 Einwohner
|
- 4.
- Durchführung
- 4.1
- Zeitlicher Ablauf
Die Durchführung des 26. Wettbewerbs erfolgt in vier Stufen:
- –
- Kreisentscheid im Jahr 2016:
Anmeldung bis 1. Juni 2016
- –
- Bezirksentscheid im Jahr 2017:
Weitermeldung bis 15. November 2016
- –
- Landesentscheid im Jahr 2018:
Weitermeldung bis 15. November 2017
- –
- Bundesentscheid im Jahr 2019:
Weitermeldung nach Vorgabe des Bundes.
- 4.2
- Vorbereitung
1Den am Wettbewerb beteiligten Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung eines Arbeitskreises empfohlen, der die notwendigen Vorbereitungen trifft. 2Diesem Ausschuss sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören. 3Es wird weiterhin angeregt, zur Beratung frühzeitig die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, den Kreisbaumeister, die Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege und einen Vertreter für die Belange von Denkmalschutz und -pflege hinzuzuziehen. 4Vor Aufnahme der Arbeiten sollen ein auf die Bewertungsmerkmale (vgl. Nr. 5) abgestimmtes Konzept aller Maßnahmen unter Beratung durch den Landkreis erstellt sowie der Ist-Zustand aufgenommen und durch Fotos (schwarz-weiß oder farbig, möglichst Postkartenformat) dokumentiert werden. 5Die Anmeldung der Teilnehmer zum Wettbewerb sollte bis spätestens 1. Juni 2016 der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegen. 6Die Anmeldung zum Kreisentscheid erfolgt hierbei in der Regel bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. 7Im Fall eines laufenden Verfahrens nach dem Flurbereinigungsrecht in Dorf oder/und Flur empfiehlt es sich, auch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung von der Teilnahme am Wettbewerb zu benachrichtigen. 8Für Gemeinden und Gemeindeteile, welche ein Dorferneuerungs- oder Flurneuordnungsverfahren in Erwägung ziehen oder beantragt haben, empfiehlt sich die Teilnahme am Wettbewerb besonders. 9Durch die Teilnahme am Wettbewerb werden Vorleistungen erbracht, die ein späteres Verfahren in Dorf oder/und Flur erleichtern.
- 4.3
- Kreisentscheid 2016
1Auf Landkreisebene liegt die Federführung bei der Kreisverwaltungsbehörde. 2Die Kreisverwaltungsbehörde bildet im Benehmen mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Kommission, die den Wettbewerb organisatorisch und fachlich unterstützt. 3Diese Kommission ist zugleich Bewertungskommission für den Kreisentscheid. 4Den Vorsitz führt die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. 5Sie bewertet nicht mit. 6Als Juroren in dieser Kommission sollten Vertreter beiderlei Geschlechts aus den Bereichen
- –
- der Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Kreisbäuerin),
- –
- der Gemeindeverwaltung (z. B. Bürgermeister),
- –
- der Jugend (z. B. Kreisjugendring),
- –
- des Kreisverbands für Gartenbau und Landespflege,
- –
- der Grünordnung und Landespflege,
- –
- des Bauwesens,
- –
- des fachlichen Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
- –
- der Kreisheimatpflege
mitwirken. 7Die Kreisverwaltungsbehörden benennen der zuständigen „Abteilung Gartenbau“ am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Gartenbauzentrum) die Bewerber für den Bezirksentscheid mittels einer Teilnehmerliste – getrennt nach den Gruppen A und B, unter Vorlage der jeweiligen Anmeldeunterlagen und der Besichtigungsberichte zum Kreisentscheid. 8Bei Einsendung unvollständiger Unterlagen oder bei verspäteter Einreichung besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Bezirksentscheid. 9Je nach Anzahl der Teilnehmer in den Landkreisen ist nach folgendem Schlüssel zu melden:
Zahl der Teilnehmer
im Landkreis |
Höchstzahl der Teilnehmer
am Bezirksentscheid |
Gruppe A
|
Gruppe A
|
2 bis 5
|
1
|
6 bis 15
|
1 oder 2*
|
16 bis 30
|
2 oder 3*
|
über 30
|
3 oder 4*
|
Gruppe B
|
Gruppe B
|
2 bis 5
|
1
|
6 bis 10
|
2 oder 3*
|
über 10
|
3 oder 4*
|
|
10Hat sich in der Gruppe A oder B nur ein Bewerber beteiligt, ist dieser der anderen Gruppe zuzuordnen, damit eine Teilnahme möglich ist. 11Soweit Stadtteile kreisfreier Städte teilnehmen, gelten die Regelungen für Landkreise entsprechend. 12Einzelheiten regelt das zuständige Gartenbauzentrum. 13Die Kreisverwaltungsbehörden melden den Gartenbauzentren die Teilnehmer am Regierungsbezirksentscheid bis spätestens 15. November 2016. 14Auf Kreisebene besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte im Wettbewerbssinn festzulegen und diese gesondert zu würdigen. 15Damit soll den Dörfern der Zugang zum Wettbewerb erleichtert werden.
- 4.4
- Bezirksentscheid 2017
1Auf Bezirksebene ist die Bewertungskommission durch das Gartenbauzentrum zu berufen. 2Den Vorsitz übernimmt der Leiter der Abteilung Gartenbau. 3Er bewertet nicht mit. 4Als Juroren werden vorgeschlagen Vertreter beiderlei Geschlechts
- –
- des Amtes für Ländliche Entwicklung,
- –
- der Gemeindeverwaltung (z. B. Bürgermeister),
- –
- der Jugend (z. B. Bezirksjugendring),
- –
- des Bezirksverbands für Gartenbau und Landespflege,
- –
- der Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Bezirksbäuerin),
- –
- der Kreisfachberatungen für Gartenkultur und Landespflege,
- –
- des Bauwesens,
- –
- der Grünordnung und Landespflege,
- –
- des fachlichen Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
- –
- der Bezirksheimatpflege.
5Die Gartenbauzentren melden dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Teilnehmer zum Landesentscheid bis spätestens 15. November 2017 nach dem folgenden Schlüssel:
Zahl der Teilnehmer
im Regierungsbezirk |
Höchstzahl der Teilnehmer
am Landesentscheid |
2 bis 10
|
1
|
11 bis 40
|
2
|
41 bis 70
|
3
|
71 bis 100
|
4
|
über 100
|
5
|
6Es kann unberücksichtigt bleiben, ob es sich um Teilnehmer der Gruppen A oder B handelt. 7Die Anmeldung zum Wettbewerb einschließlich aller zur Anmeldung geforderten Unterlagen, die Besichtigungsberichte und eine Teilnehmerliste sind jeder Teilnehmermeldung für den Landesentscheid beizugeben. 8Bei Einsendung unvollständiger Unterlagen oder verspäteter Einreichung besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Landesentscheid.
- 4.5
- Landesentscheid 2018
1Auf Landesebene wird die Bewertungskommission durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berufen. 2Den Vorsitz übernimmt der Leiter des Referats „Weinbau und Gartenbau“ des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 3Er bewertet nicht mit. 4Die Landesbewertungskommission führt den Entscheid auf Landesebene durch. 5Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten meldet die Landessieger termingerecht zum Bundesentscheid.
- 4.6
- Bundesentscheid 2019
1Die Bundesbewertungskommission wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen und ermittelt die Bundessieger. 2Voraussetzung für die Teilnahme am Bundesentscheid ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landesentscheid. 3Je nach Anzahl aller Teilnehmer in Bayern wird nach folgendem Schlüssel gemeldet:
Zahl der Teilnehmer
in Bayern |
Höchstzahl der Teilnehmer
am Bundesentscheid (Landessieger) |
bis 50
|
1
|
51 bis 150
|
2
|
151 bis 300
|
3
|
301 bis 450
|
4
|
451 bis 600
|
5
|
601 bis 750
|
6
|
751 bis 900
je zusätzlich 150 Teilnehmer
|
7
1 Landessieger zusätzlich
|
- 5.
- Bewertungsrahmen
1Als Bewertungsrahmen sind fünf Teilaspekte, unter denen der dörfliche Lebensraum betrachtet wird, festgelegt. 2Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Bevölkerung für ihr Dorf gesetzt hat und was getan wurde, um diese Ziele zu erreichen. 3Besonderer Wert wird dabei auf die Ausgangslage und die in Eigenleistung erbrachten Maßnahmen der Gemeinschaft gelegt. 4Zur inhaltlichen Abgrenzung der unterschiedlichen Bewertungsbereiche können nachfolgende Beispiele herangezogen werden.
- 5.1
- Entwicklungskonzepte – wirtschaftliche Initiativen (Höchstpunktzahl 20)
1Im Mittelpunkt stehen Anstrengungen und Initiativen, die die Ausgangslage des Dorfes nachhaltig verbessern. 2Dazu ist es notwendig, sich beispielsweise mit nachfolgenden Punkten zu befassen:
- –
- Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung
- –
- Funktionen des Dorfes (Wohnort, Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Handwerk etc.)
- –
- Arbeitsplätze und Erwerbspotentiale am Ort und in der Region
- –
- Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schule, Volkshochschule etc.)
- –
- Infrastruktur vor Ort (Verwaltungseinrichtungen, Nahversorgung, Trink- und Abwassersysteme, Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehrseinrichtungen etc.)
- –
- dörfliche Kooperation und überörtliche Zusammenarbeit
- –
- Dorfleitbild, Stand der Planungen: Landschaftsplan etc.
- 5.2
- Soziale und kulturelle Aktivitäten (Höchstpunktzahl 20)
Hier geht es vorrangig um bürgerschaftliches Engagement in Form von Ideen, Konzepten und Aktionen, die sich auf folgende Bereiche positiv auswirken:
- –
- Pflege von Dorftradition und Brauchtum
- –
- Vereinsleben
- –
- kirchliches Leben
- –
- Jugend- und Seniorenarbeit
- –
- Integration aller Bürger
- –
- Kultur- und Freizeitangebot
- 5.3
- Baugestaltung und -entwicklung (Höchstpunktzahl 20)
1Hauptaugenmerk wird bei diesem Punkt auf die Wirkung öffentlicher und privater Baumaßnahmen im Verhältnis zur dörflichen Situation und Entwicklung gelegt. 2Dazu zählen beispielsweise:
- –
- bedarfsgerechte Gestaltung und Pflege öffentlicher Straßen und Plätze
- –
- Zustand, Nutzung und Entwicklung ortsprägender Bauwerke, öffentlicher Gebäude und Anlagen sowie privater Liegenschaften
- –
- Umgang mit historischer, denkmalgeschützter Bausubstanz
- –
- Nutzung, Gestaltung und Entwicklung des Ortskerns, auch unter Berücksichtigung von Neubaumaßnahmen
- –
- Integration von Neubaugebieten für Wohnen und Gewerbe und deren Anbindung an den Altort
- –
- effizienter Umgang mit vorhandener Siedlungsfläche
- –
- Verwendung ressourcenschonender Baumaterialien und Bautechniken
- –
- Nutzung regenerativer Energien
- 5.4
- Grüngestaltung und -entwicklung (Höchstpunktzahl 20)
1Dieser Punkt bildet ein wesentliches Kriterium im Wettbewerb. 2Deshalb steht die Erlebniswirksamkeit des Dorfgrüns als Bestandteil öffentlicher und privater Freiflächen und Gärten im Mittelpunkt. 3In der Bewertung werden vor allem die Ausführungsqualität sowie der Pflegezustand der Grünanlagen berücksichtigt. 4Wichtige Aspekte sind hierbei beispielsweise:
- –
- Gestaltung, Ausstattung und Pflege von öffentlichen Plätzen, Straßenbegleitgrün, Schulumfeld mit Schulgärten, Kindergärten und Friedhöfen
- –
- Gestaltung und Pflege privater Gärten und Hofräume nach ortstypischen Gesichtspunkten
- –
- standortgerechte Pflanzenverwendung
- –
- Umsetzung von Flächenentsiegelung und Regenwassermanagement
- –
- Schaffung und Erhalt naturnaher Lebensräume für Flora und Fauna
- –
- Fassadenbegrünung und Blumenschmuck
- –
- Umgang mit Einfriedungen wie Zäunen und Hecken
- –
- nutzerorientierte Möblierung des öffentlichen und privaten Freiraums
- –
- Gestaltung, Unterhalt und Entwicklung örtlicher Fließ- und Stillgewässer
- 5.5
- Dorf in der Landschaft (Höchstpunktzahl 20)
1Im Mittelpunkt steht die Umsetzung landespflegerischer Maßnahmen zur Einbindung der Siedlungsbereiche in die Landschaft. 2Dabei geht es um die Erhaltung und Entwicklung schützenswerter Landschaftsbestandteile. 3Besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei folgende Aspekte:
- –
- Gestaltung des Ortsrandes
- –
- Einbindung und Gestaltung von baulichen Anlagen sowie Einrichtungen für Freizeit und Erholung im Außenbereich
- –
- schonender Umgang mit vorhandenem Landschaftspotential, insbesondere den natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft
- –
- Schaffung und Erhalt von Lebensräumen für seltene Tier- und Pflanzenarten
- –
- Integration traditioneller und moderner Landnutzungsformen in der Land- und Forstwirtschaft (ökologische Ausgleichsflächen, Anbau nachwachsender Rohstoffe, Anlagen zur Energiegewinnung etc.)
- –
- Erhaltung von kulturhistorischen Stätten, Boden- und Flurdenkmalen
- –
- Einrichtung umweltbildender Maßnahmen
- 6.
- Auszeichnungen für die Teilnehmer
1Die erfolgreichsten Teilnehmer am Kreisentscheid werden vom Landrat bzw. der Landrätin bekannt gegeben und ausgezeichnet, die erfolgreichsten Teilnehmer am Bezirksentscheid vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin. 2Die Sieger auf Landesebene werden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt gegeben. 3Ihnen werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten mit Urkunden verliehen. 4Darüber hinaus werden Preisgelder ausgelobt. 5Für beispielhafte Leistungen im Sinn des Wettbewerbs können beim Kreis-, Bezirks- und Landesentscheid Sonderpreise vergeben werden.
- 7.
- Information und Öffentlichkeitsarbeit
Es empfiehlt sich, die Durchführung des Wettbewerbs bereits auf Kreis- und Bezirksebene öffentlichkeitswirksam in der Presse darzustellen und die Richtlinien zum 26. Wettbewerb im jeweiligen Amtsblatt zu veröffentlichen.
- 8.
- Ausschluss des Rechtswegs
1Die Entscheidungen der Bewertungskommissionen sind auf allen Ebenen endgültig. 2Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- 9.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2016 in Kraft. 2Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor