2131-I
Änderung der Städtebauförderungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 9. November 2015, Az. IIC5-4607-001/15
- 1.
- Die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR 2007) vom 8. Dezember 2006 (AllMBl. S. 687), die durch Bekanntmachung vom 22. Oktober 2010 (AllMBl. S. 290) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift wird bei der Abkürzung „StBauFR 2007“ die Angabe „2007“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 5.2 wird die Angabe „12 %“ durch die Angabe „16 %“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 24 Satz 2 wird die Angabe „10 %“ durch die Angabe „5 %“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 31 Abs. 1 wird die Angabe „31. Dezember 2015“ durch die Angabe „31. Dezember 2019“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor