2175.5-G
Änderung der Richtlinie
für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
für Gesundheit und Pflege
vom 27. Oktober 2015, Az. 43b-G8300-2014/195-44
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege betreffend die Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ vom 7. Januar 2015 (AllMBl. S. 56) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Förderverfahrens“ die Wörter „bis 31. Dezember 2015“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 6.1 Satz 1 werden die Wörter „das für Anträge, die bis 31. Dezember 2015 eingehen, zuständig ist und“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin
Ministerialdirektorin