2175.4-G
Änderung der Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
für Gesundheit und Pflege
vom 1. Dezember 2015, Az. 43c-G8300-2015/583-13
- 1.
- Die Richtlinie für die Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen – SeniWoF) vom 7. Dezember 2011 (AllMBl. S. 702), die durch Bekanntmachung vom 14. Januar 2015 (AllMBl. S. 55) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 7 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Der Wortlaut der Nr. 7.1 wird der Wortlaut der Nr. 7; die Wörter „Staatsministerium für Gesundheit und Pflege“ werden durch die Angabe „ZBFS“ ersetzt und die Nummerierung „7.1“ wird gestrichen.
- 1.1.2
- Der Wortlaut der Nr. 7.2 wird dem Wortlaut der Nr. 7 vorangestellt; die Nummerierung „7.2“ wird gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 10 wird die Angabe „31. Dezember 2015“ durch die Angabe „31. März 2016“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft.
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin
Ministerialdirektorin