Veröffentlichung AllMBl. 2015/02 S. 128 vom 02.02.2015

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Az.: III1/6627-1/4
2179-A
2179-A
Änderung der Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen
bei der nachhaltigen Sicherung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 2. Februar 2015  Az.: III1/6627-1/4
I.
Die Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der nachhaltigen Sicherung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern vom 27. Juni 2012 (AllMBl S. 522) wird wie folgt geändert:
1.
In der Einleitung wird in Satz 1 die Zahl „2014“ durch die Zahl „2015“ ersetzt.
2.
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
In den Sätzen 1 und 3 wird jeweils die Zahl „2014“ durch die Zahl „2015“ ersetzt.
b)
Satz 4 wird aufgehoben.
3.
In Nr. 3 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2015“ ersetzt.
4.
In Nr. 4 Spiegelstrich 3 Satz 1 werden die Worte „ab dem 1. Januar 2015“ durch die Worte „im darauf folgenden Jahr“ ersetzt.
5.
In Nr. 5 Satz 1 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2015“ ersetzt.
6.
Nr. 12 Satz 2 wird aufgehoben.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
 
Höhenberger
Ministerialdirektor