97-I
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr
des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern, für Bau und Verkehr und
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
des Innern, für Bau und Verkehr und
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
vom 4. Mai 2015 Az.: IIE4-3505-025/08
I.
In Nr. 32 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Finanzen über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) vom 29. November 2011 (AllMBl S. 668) werden die Worte „31. Dezember 2014“ durch die Worte „31. Dezember 2016“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr |
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat |
Helmut Schütz Ministerialdirektor |
Wolfgang Lazik Ministerialdirektor |