2175.5-A
Berichtigung der Förderrichtlinie
Regionale „Offene Behindertenarbeit“
Regionale „Offene Behindertenarbeit“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 11. Mai 2015 Az.: IV4/6438.06-1/35
Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie zur Förderung von regionalen ambulanten Diensten zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen (Förderrichtlinie Regionale „Offene Behindertenarbeit“) vom 7. März 2015 (AllMBl S. 227) wird wie folgt berichtigt:
Vor den beiden bestehenden Spiegelstrichen wird folgender erster Spiegelstrich eingefügt:
- „–
- für Fachkräfte der OBA einschließlich der Fachkräfte der Familienentlastenden Dienste (FED) und für Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen 1 : 50.000;“.
Burkard Rappl
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent