7815-L
Änderung der Dorferneuerungsrichtlinien
zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms
zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 20. Mai 2015 Az.: E5-7516-1/210
I.
In der Anlage der Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) vom 22. Dezember 2014 (AllMBl 2015 S. 43) wird der Überschrift folgende Fußnote **) angefügt:
„**)
|
Die Prüfung, ob es sich bei den durchgeführten Maßnahmen um staatliche Beihilfen im Sinn von Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt sowie die Vornahme der für die Einhaltung des EU-Beihilferechts erforderlichen Schritte erfolgt auf Ebene der Bewilligungsbehörde.“
|
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2015 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor