7815-L
Änderung der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 20. Mai 2015 Az.: E5-7554-1/419
I.
In den Anlagen 1 und 3 der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) vom 25. November 2013 (AllMBl S. 562) wird der Überschrift jeweils die folgende Fußnote *) angefügt:
„*)
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Die Prüfung, ob es sich bei den durchgeführten Maßnahmen um staatliche Beihilfen im Sinn von Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt sowie die Vornahme der für die Einhaltung des EU-Beihilferechts erforderlichen Schritte erfolgt auf Ebene der Bewilligungsbehörde.“
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II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2015 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor