2013.3-A
Änderung der Bekanntmachung
über die Entschädigung der Mitglieder des
Bayerischen Landesfrauenausschusses für
bare Auslagen und Zeitversäumnis
über die Entschädigung der Mitglieder des
Bayerischen Landesfrauenausschusses für
bare Auslagen und Zeitversäumnis
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 22. Mai 2015 Az.: I B 5 6964-4/73
I.
Die Bekanntmachung über die Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landesfrauenausschusses für bare Auslagen und Zeitversäumnis (Bayerischer Landesfrauenausschuss-Entschädigung – BayLFAEntsch) vom 9. Mai 1973 (AMBl S. 118), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. Dezember 2001 (AllMBl S. 867), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird das Wort „Landesfrauenausschusses“ durch das Wort „Landesfrauenrats“ ersetzt.
- 2.
- Die Kurzbezeichnung und die Abkürzung werden gestrichen.
- 3.
- In der Einleitung und den Nrn. 1 und 3 wird jeweils das Wort „Landesfrauenausschusses“ durch das Wort „Landesfrauenrats“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Höhenberger
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor