1102-S
Änderung der Bekanntmachung über den Erlass über die
Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten
vom 7. Juli 2015 Az.: B II 2 - 1164 - 3 - 23
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten über den Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung (StRVertrBek) vom 3. Dezember 2013 (AllMBl S. 551) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Klammerzusatz in der Überschrift erhält folgende Fassung:
„(Stellvertreter-Erlass – StRVertrBek)“.
- 1.2
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchst. a werden die Worte „die Leiterin der Staatskanzlei und Staatsministerin“ durch die Worte „der Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister“ ersetzt.
- b)
- In Buchst. b werden die Worte „die Leiterin der Staatskanzlei und Staatsministerin“ durch die Worte „den Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister“ ersetzt.
- c)
- In Buchst. h werden die Worte „der Staatsminister“ durch die Worte „die Staatsministerin“ ersetzt.
- d)
- In Buchst. i werden die Worte „den Staatsminister“ durch die Worte „die Staatsministerin“ ersetzt.
- e)
- In Buchst. l werden die Worte „die Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration“ durch die Worte „den Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 3 werden die Worte „die Staatsministerin für Bundesangelegenheiten“ durch die Worte „den Staatsminister für Bundesangelegenheiten“ ersetzt.
- 2.
- In Nr. 1 Buchst. l der Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten über den Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung, geändert durch Nr. 1 dieser Bekanntmachung, werden die Worte „den Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben“ durch die Worte „die Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration“ ersetzt.
- 3.
- 1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. Juli 2015 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 2 am 16. Oktober 2015 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer