923-I
Einführung
der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 22. Juni 2015 Az.: IIE8-3635-030/14
- 1.
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Verkehrsblatt (VkBl)
- –
- die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – vom 1. Juni 2015
(VkBl S. 402) bekannt gegeben und - –
- die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut – RSEB – vom 8. Mai 2013 (VkBl S. 558) aufgehoben.
Mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist nach den neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut – RSEB – zu verfahren.
Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut – RSEB – vom 8. Mai 2013 (VkBl S. 558) sind nicht mehr anzuwenden.
- 2.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Juli 2015 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 10. Juni 2013 (AllMBl S. 265) außer Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor