2023-I
Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 2. Juli 2015 Az.: IB4-1517-8-16
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Zweckverband Hochwasserschutz Günztal, Landkreis Unterallgäu, wird zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Mitgliedschaft beginnt am 1. August 2015.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor