Veröffentlichung AllMBl. 2015/07 S. 392 vom 08.07.2015

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2015
 
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
 
vom 8. Juli 2015
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 41 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2015 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.202.870 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
120.070 €
ab.
 
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.209.400 € festgesetzt.
(2)
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind
604.700 €
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
 
Bezirk Niederbayern
241.880 €
 
Bezirk Oberpfalz
241.880 €
 
Landkreis Regensburg
72.564 €
 
Stadt Regensburg
24.188 €
Gemeinde Alteglofsheim
24.188 €
604.700 €
 
1.209.400 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
 
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende