Veröffentlichung AllMBl. 2015/08 S. 412 vom 31.08.2015

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Stellenausschreibung
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:
1.
Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 3)
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die bereits eine ausreichend lange Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) als Richter/Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben.
2.
Drei oder mehr Stellen für Richter/Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Stellen voraussichtlich bei den Senaten in München zu besetzen sind.
3.
Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Ansbach (Besoldungsgruppe R 2)
4.
Zwei Stellen eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Augsburg (Besoldungsgruppe R 2)
5.
Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht München (Besoldungsgruppe R 2)
6.
Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg (Besoldungsgruppe R 2)
Bewerbungen um diese Stellen sind bis 4. September 2015 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einzureichen.
Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerber/Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinn von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.