Veröffentlichung AllMBl. 2016/01 S. 19 vom 07.01.2016

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Az. 43b-G8300-2014/195-48
2175.5-G
2175.5-G
Änderung der Richtlinie
für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
vom 7. Januar 2016, Az. 43b-G8300-2014/195-48
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege betreffend die Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ vom 7. Januar 2015 (AllMBl. S. 56), die durch Bekanntmachung vom 27. Oktober 2015 (AllMBl. S. 530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Satz 4 werden die Angabe „2015“ durch die Angabe „2016“, die Angabe „1. April 2015“ durch die Angabe „2. Mai 2016“ und die Angabe „1. Januar 2015“ durch die Angabe „1. Januar 2016“ ersetzt.
1.1.2
Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
„Bei bereits in der Förderung befindlichen Trägern reicht es aus, wenn bei der Antragstellung die Änderungen gegenüber dem Vorjahr angegeben werden.“
1.1.3
Der bisherige Satz 5 wird Satz 6.
1.1.4
Nach Satz 6 wird folgender Satz 7 angefügt:
„Die Zuwendungsentscheidung kann auch in Form eines vorläufigen Verwaltungsakts auf Grundlage des zuletzt geprüften Ausgaben- und Finanzierungsplans getroffen werden, dem allerdings zwingend eine abschließende, zweite Entscheidung in einem Schlussbescheid nachfolgen muss.“
1.2
In Nr. 6.1 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni“ durch die Angabe „1. April“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Ruth  N o w a k
Ministerialdirektorin