2175.5-G
Änderung der Richtlinie
für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
für Gesundheit und Pflege
vom 7. Januar 2016, Az. 43b-G8300-2014/195-48
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege betreffend die Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ vom 7. Januar 2015 (AllMBl. S. 56), die durch Bekanntmachung vom 27. Oktober 2015 (AllMBl. S. 530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 4 werden die Angabe „2015“ durch die Angabe „2016“, die Angabe „1. April 2015“ durch die Angabe „2. Mai 2016“ und die Angabe „1. Januar 2015“ durch die Angabe „1. Januar 2016“ ersetzt.
- 1.1.2
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
- „Bei bereits in der Förderung befindlichen Trägern reicht es aus, wenn bei der Antragstellung die Änderungen gegenüber dem Vorjahr angegeben werden.“
- 1.1.3
- Der bisherige Satz 5 wird Satz 6.
- 1.1.4
- Nach Satz 6 wird folgender Satz 7 angefügt:
- 1.2
- In Nr. 6.1 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni“ durch die Angabe „1. April“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Ruth N o w a k
Ministerialdirektorin
Ministerialdirektorin