2038.3.10-A
Änderung der Richtlinien für die Ausbildung
in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn
Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung
in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn
Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 4. August 2016, Az. A5/0601-1/3
- 1.
- Die Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) vom 12. August 2015 (AllMBl. S. 504) werden wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu Nr. 24 das Wort „, Übergangsregelung“ gestrichen.
- 1.2
- Der Nr. 16 wird folgende Nr. 16.5 angefügt:
- „16.5
- Weitere Studienfächer gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 FachV-SozVerw sind
- – 1.20
- Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung, Bühnen- und Orchesterversorgung,
- – 1.21
- Berufsständische Versorgung,
- – 4.4
- Finanz- und Versicherungsmathematik; Rechnungswesen.“
- 1.3
- In Nr. 17.3 werden die Wörter „aus dem Studienfach“ durch die Wörter „nach Maßgabe des Curricularen Lehrplans aus den Studienfächern“ ersetzt und werden nach dem Wort „Leistungsrechnung“ die Wörter „sowie Finanz- und Versicherungsmathematik; Rechnungswesen“ eingefügt.
- 1.4
- Nr. 24 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In der Überschrift wird das Wort „, Übergangsregelung“ gestrichen.
- 1.4.2
- Die bisherige Nr. 24.1 wird der Wortlaut der Nr. 24.
- 1.4.3
- Die Nrn. 24.2 und 24.3 werden aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2016 in Kraft.
Michael H ö h e n b e r g e r
Ministerialdirektor