2153-I
Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 30. August 2016, Az. ID1-2244.1-279
- 1.
- Die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 13. März 2015 (AllMBl. S. 149) werden wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 6.2 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Im Vorgriff auf die derzeit beabsichtigte Änderung des Landesentwicklungsprogramms gilt die erweiterte Fördergebietskulisse gemäß den Ministerratsbeschlüssen vom 5. August 2014 und vom 12. Juli 2016.“
- 1.2
- Anlage 7 erhält die Fassung der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
- 2.
- Inkrafttreten; Übergangsregelung
- 2.1
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.
- 2.2
- Für alle Anträge von Kommunen, die in der vom Ministerrat am 12. Juli 2016 beschlossenen Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) liegen, kommen die in Anlage 1 und Anlage 2 FwZR erhöhten Festbeträge im RmbH in Betracht, sofern ein Maßnahmebeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor