Veröffentlichung AllMBl. 2016/12 S. 2115 vom 29.08.2016

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Az. IID9-43433-001/08
913-I
913-I
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen
und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen,
Ausgabe 2007, Fassung 2013,
TL Bitumen-StB 07/13
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 29. August 2016, Az. IID9-43433-001/08
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlage:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2016
Vorbemerkung zur Änderung
Die Prüfungen zur Erfahrungssammlung mit dem Biegebalkenrheometer sollen von den Asphalt- und Bitumenproduzenten zum Aufbau eines eigenen Erfahrungshintergrundes weiter durchgeführt werden, die Ergebnisse müssen jedoch nicht für die derzeit laufende statistische Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
1.
Allgemeines
1Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2007, Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von Vertretern aus Industrie, Straßenbauverwaltung und der Wissenschaft erarbeitet. 2Die TL Bitumen-StB 07/13 enthalten Anforderungen an Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. 3Die Technischen Lieferbedingungen stellen die nationale Umsetzung der für Deutschland relevanten Bindemittelnormen
der DIN EN 12591 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Anforderungen an Straßenbaubitumen“ und
der DIN EN 14023 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Rahmenwerk für die Spezifikation von gebrauchsfertigen polymermodifizierten Bitumen“
dar.
2.
Anwendung
Die TL Bitumen-StB 07/13 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und künftig einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
2.1
Zu Abschnitt 2.3 der TL Bitumen-StB 07/13
1Bei elastomermodifizierten Bitumen der Sorten 120/200-40 A, 45/80-50 A, 25/55-55 A und 10/40-65 A darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 im Lieferzustand um nicht mehr als 8 °C überschreiten. 2Elastomermodifizierte Bitumen der Sorten 25/55-55 A und 10/40-65 A, die einen höheren Modifizierungsgrad aufweisen, sind mit PmB 25/55-55 A RC und PmB 10/40-65 A RC zu kennzeichnen und können den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 für den Erweichungspunkt Ring und Kugel im Lieferzustand auch um mehr als 8 °C überschreiten. 3Somit ergeben sich folgende Sorten und Grenzwerte:
Sorte Grenzwerte
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [°C]
120/200-40 A 40 bis 48
45/80-50 A 50 bis 58
25/55-55 A 55 bis 63
10/40-65 A 65 bis 73
40/100-65 A ≥ 65
25/55-55 A RC ≥ 55
10/40-65 A RC ≥ 65
4Die nachfolgenden Bindemittel müssen innerhalb einer vom Hersteller zu deklarierenden Spanne, definiert durch unteren und oberen Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel, liegen:
Bindemittel Deklarationsspanne
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [K]
25/55-55 A RC 8
10/40-65 A RC 8
40/100-65 A 12
mit viskositätsverändernden Zusätzen 12
5Bei Bindemitteln, deren Deklarationsspanne des Erweichungspunktes Ring und Kugel die Temperatur 80 °C einschließen, ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel im Glycerolbad zu bestimmen.
2.2
Zu Abschnitt 5.5 der TL Bitumen-StB 07/13
1Die Prüfung des Verhaltens bei tiefen Temperaturen (BBR) soll von den Bitumenproduzenten zum Aufbau eines eigenen Erfahrungshintergrundes weiter durchgeführt werden. 2Die Ergebnisse müssen aber nicht für die derzeit laufende statistische Auswertung zur Verfügung gestellt werden. 3Alle anderen im Abschnitt 5.5 aufgeführten Prüfungen sind analog zum bisherigen Vorgehen auch für die polymermodifizierten Bitumen 25/55-55 A RC und 10/40-65 A RC durchzuführen. 4Die Ergebnisse der Prüfungen sind über eine Internetmaske unter der Adresse http://www.cbm.bgu.tum.de/index.php?id=333 an die TU München zu übergeben.
3.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 20. Dezember 2013 (AllMBl. 2014 S. 29) wird aufgehoben.
4.
Außerkrafttreten
Die TL Bitumen-StB 07/13 können unter der FGSV-Nr. 794 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor

Anlage