7846-L
Änderung der EMFF-Richtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 13. September 2016, Az. L4-7997.1-1/116
- 1.
- Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie) vom 27. Januar 2016 (AllMBl. S. 133) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Nr. 4.2 Satz 1 wird nach dem Wort „Aquakulturunternehmen“ das Wort „/Erwerbsfischer“ eingefügt.
- 1.1.2
- In Nr. 4.3 Satz 1 wird nach Spiegelstrich 2 folgender Spiegelstrich 3 eingefügt:
- „–
- für zwölf Monate, wenn durch Handel mit Fischen aus illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei vom Antragsteller ein schwerer Verstoß nach Art. 42 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Art. 90 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 begangen wurde.“
- 1.2
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Nr. 5.1 wird in der Überschrift nach dem Wort „Wirtschaftlichkeit“ das Wort „/Finanzierbarkeit“ eingefügt.
- 1.2.2
- Nr. 5.2 wird aufgehoben.
- 1.3
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 6.4.1 wird die Fußnote zu Buchst. c wie folgt gefasst:
- „1
- In Ausnahmefällen kann die Verwaltungsbehörde bei Vorhaben mit besonderer, übergeordneter Bedeutung für den gesamten Sektor der Aquakultur und Binnenfischerei auch höhere Fördersätze gewähren.“
- 1.3.2
- Nr. 6.4.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.2.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Davon ausgenommen sind die Nrn. 2.1.3 und 2.2 Satz 1 Buchst. g.“
- 1.3.2.2
- Die bisherigen Sätze 2 bis 5 werden die Sätze 3 bis 6.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 13. September 2016 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor