2011-I
Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Gesetzes
über die Sicherheitswacht in Bayern
zum Vollzug des Gesetzes
über die Sicherheitswacht in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 13. Oktober 2016, Az. IC2-2701.11-0
An alle Polizeidienststellen
nachrichtlich
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Landratsämter
Gemeinden
Landratsämter
Gemeinden
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Gesetzes über die Sicherheitswacht in Bayern (Sicherheitswachtgesetz – SWG) vom 2. Januar 1997 (AllMBl. S. 103), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 31. Juli 2014 (AllMBl. S. 387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.1 Satz 1 Spiegelstrich 2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Die Angabe „60“ wird durch die Angabe „62“ ersetzt.
- 1.1.2
- Die Angabe „65“ wird durch die Angabe „67“ ersetzt.
- 1.1.3
- Das Wort „begründeten“ wird durch die Wörter „besonders zu begründenden“ ersetzt.
- 1.1.4
- Es wird folgender Satz 4 angefügt:
- „Verlängerungen können – auch wiederholt – um jeweils ein Jahr ausgesprochen werden.“
- 1.2
- Nr. 8 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
- 1.2.2
- Es wird folgender Satz 2 angefügt:
- „Sie tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2019 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2016 in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor