Veröffentlichung AllMBl. 2016/13 S. 2141 vom 12.10.2016

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Az. IID8-43420-012/91
913-I
913-I
Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING),
Fortschreibung Dezember 2015
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 12. Oktober 2016, Az. IID8-43420-012/91
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
Allgemeines
1.1
1Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebenen „Sammlung Brücken- und Ingenieurbau“ und werden regelmäßig von einer Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2015 vom 12. Juni 2015 wurden die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2014, bekannt gegeben.
1.2
Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2014, wurden mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 18. Januar 2016 (AllMBl. S. 97) eingeführt.
1.3
Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen BASt-Arbeitsgruppe überarbeitet und fortgeschrieben.
2.
Anwendung
2.1
1Die neuen RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2015, einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem ARS Nr. 19/2016 vom 2. August 2016 (Az. StB 17/7192.70/28-2633021) bekannt gegeben. 2In diesem Zusammenhang wurde das ARS Nr. 11/2015 mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Hinweise zu den RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2013, weiterhin gültig bleiben.
2.2
1Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2015, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Die Festlegungen im ARS Nr. 19/2016 sind zu beachten.
3.
Änderungen
3.1
Im Einzelnen sind folgende Richtzeichnungen geändert worden:
Abs 1/Blatt 1 und 2, Abs 3/Blatt 1 und 2, Abs 5
Bösch 1, Bösch 2
Kap 1/Blatt 3, Kap 6, Kap 7
Lag 3
LS 13
VZB 10/Blatt 2, 3 und 4, VZB 11/Blatt 1 und 2, VZB 12, VZB 13/Blatt 1, 2 und 3, VZB 14/Blatt 1, VZB 20
Was 5/Blatt 1 und 2
3.2
Folgende Richtzeichnung wurden neu aufgenommen:
Int 1/Blatt 1 und 2
4.
Hinweise
Die Richtzeichnung Kap 1/Blatt 3 wurde im Nachgang zur Veröffentlichung der RiZ-ING (Ausgabedatum Dezember 2014) an die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) mit einer Geh- und Radwegbreite von 2,50 m im Bereich von Bauwerken angepasst und auf der Homepage der BASt mit dem Ausgabedatum Juli 2015 veröffentlicht.
5.
Außerkrafttreten
5.1
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 18. Januar 2016 (AllMBl. S. 97) wird aufgehoben.
5.2
Die ergänzenden Festlegungen sowie die Hinweise dieser aufgehobenen sowie der vorangegangenen Bekanntmachungen behalten ihre Gültigkeit, soweit deren Regelungsgegenstand weiter existiert.
6.
Information zu Bezugsmöglichkeiten
6.1
Das ARS Nr. 19/2016 ist im Verkehrsblatt, Heft 16/2016, vom 31. August 2016 veröffentlicht.
6.2
1Das ARS Nr. 19/2016 und die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2015, sind im Internet bereitgestellt. 2Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher verzichtet.
6.3
Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2015, können einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen von der Homepage der BASt kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.bast.de > Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor