912-I
Richtlinien für das Aufstellen von
Bauwerksentwürfen (RAB-ING)
Bauwerksentwürfen (RAB-ING)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
im Bayerischen Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
vom 26. Oktober 2016, Az. IID8-4342-001/16
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
- 1.
- Allgemeines
- 1.1
- 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekannt gegeben. 2Die RAB-ING ersetzen die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“, Ausgabe 1995 (RAB-BRÜ), die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 24. Juli 1995 (Az. IID8-43420-002/93) in Bayern eingeführt wurden.
- 1.2
- 1Die RAB-ING regeln Form und Inhalt von Entwurfsunterlagen für (Ersatz-)Neubauten, Umbau, Verstärkung und Instandsetzung von Ingenieurbauwerken der Bundesfernstraßen. 2Die Bauwerksentwürfe sind Grundlage für die Beurteilung der geplanten Baumaßnahme in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht sowie der vorgesehenen Baudurchführung.
- 2.
- Anwendung
- 2.1
- 1Die RAB-ING 2016 werden zur Anwendung eingeführt. 2Sie sind ab sofort bei allen neuen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
- 2.2
- Bauwerksentwürfe, die derzeit bearbeitet werden, sind spätestens ab dem 1. Januar 2017 auf die neuen Regelungen abzustimmen.
- 2.3
- Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING 2016 auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.
- 2.4
- Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in der Staatsbauverwaltung werden mit gesonderten Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bekannt gegeben.
- 3.
- Bezugsmöglichkeit
1Die RAB-ING ist als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau / Publikationen / Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau / RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie wird zukünftig nach den „Austauschanweisungen“ aktualisiert.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor