Veröffentlichung AllMBl. 2016/14 S. 2159 vom 26.10.2016

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Az. IID8-4342-001/16
912-I
912-I
Richtlinien für das Aufstellen von
Bauwerksentwürfen (RAB-ING)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
vom 26. Oktober 2016, Az. IID8-4342-001/16
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
Allgemeines
1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekannt gegeben. 2Die RAB-ING ersetzen die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“, Ausgabe 1995 (RAB-BRÜ), die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 24. Juli 1995 (Az. IID8-43420-002/93) in Bayern eingeführt wurden.
1.2
1Die RAB-ING regeln Form und Inhalt von Entwurfsunterlagen für (Ersatz-)Neubauten, Umbau, Verstärkung und Instandsetzung von Ingenieurbauwerken der Bundesfernstraßen. 2Die Bauwerksentwürfe sind Grundlage für die Beurteilung der geplanten Baumaßnahme in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht sowie der vorgesehenen Baudurchführung.
2.
Anwendung
2.1
1Die RAB-ING 2016 werden zur Anwendung eingeführt. 2Sie sind ab sofort bei allen neuen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
2.2
Bauwerksentwürfe, die derzeit bearbeitet werden, sind spätestens ab dem 1. Januar 2017 auf die neuen Regelungen abzustimmen.
2.3
Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING 2016 auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.
2.4
Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in der Staatsbauverwaltung werden mit gesonderten Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bekannt gegeben.
3.
Bezugsmöglichkeit
1Die RAB-ING ist als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau / Publikationen / Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau / RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie wird zukünftig nach den „Austauschanweisungen“ aktualisiert.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor