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Änderung der Einführungsbekanntmachung VOL/A
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 6. Dezember 2016, Az. B II 2 – G 3/10
- 1.
- Die Einführungsbekanntmachung VOL/A
(EinfBek VOL/A) der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2010(StAnz. Nr. 25, AllMBl. S. 194), die durch Bekanntmachung vom 5. April 2016(AllMBl. S. 1509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Nrn. 1.3 und 1.4 werden wie folgt gefasst:
- „1.3
- Der Höchstwert für die Zulässigkeit des Direktkaufs wird abweichend von § 3 Abs. 6 VOL/A auf 1 000 € ohne Umsatzsteuer festgesetzt.
- 1.4
- 1Die Wertgrenze für die Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 5 Buchst. i VOL/A wird auf 50 000 € ohne Umsatzsteuer festgesetzt. 2Auf die Veröffentlichungspflicht nach § 19 Abs. 2 VOL/A sowie Anlage 2 zur Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR) wird hingewiesen.“
- 1.2
- Nr. 6 wird aufgehoben.
- 1.3
- Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 6 und wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Die bisherige Nr. 7.1 wird Nr. 6.1.
- 1.3.2
- Die bisherige Nr. 7.2 wird Nr. 6.2 und die Angabe „18. April 2016“ wird durch die Angabe „1. Januar 2017“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer
Horst Seehofer