Veröffentlichung AllMBl. 2016/15 S. 2181 vom 16.11.2016

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Az. IE3-1674-1
2030.3-I
2030.3-I
Änderung der Bekanntmachung
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 16. November 2016, Az. IE3-1674-1
1.
Die Bekanntmachung Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 29. November 2007 (AllMBl. S. 695, StAnz. Nr. 51), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. April 2016 (AllMBl. S. 1535) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:1
In dem Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen werden unter Nr. 4 „Extremismus sonstiger Art“ nach dem Wort „(PI-München)“ in einer neuen Zeile die Wörter „Reichsbürgerbewegung (bspw. Exil-Regierung Deutsches Reich, Bundesstaat Bayern, Heimatgesellschaft Gemeinde Chiemgau) und sog. Selbstverwalter (Personen, die erklären, aus der Bundesrepublik Deutschland ausgetreten zu sein und beispielsweise ihre Wohnung, ihr Haus oder ihr Grundstück als souveränes Staatsgebiet definieren)“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 in Kraft.
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor
 
1
Eine konsolidierte Fassung des jeweils gültigen Verzeichnisses extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen ist im Internet unter www.gesetze-bayern.de abrufbar.