97-I
Änderung der Richtlinien
für die Gewährung von Zuwendungen
des Freistaates Bayern für
den öffentlichen Personennahverkehr
für die Gewährung von Zuwendungen
des Freistaates Bayern für
den öffentlichen Personennahverkehr
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern, für Bau und Verkehr und
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
des Innern, für Bau und Verkehr und
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
vom 5. Dezember 2016, Az. IIE5-3524-2-2 und FV 6220 – 1/21
- 1.
- In Nr. 32 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Finanzen über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) vom 29. November 2011 (AllMBl. S. 668), die durch Bekanntmachung vom 4. Mai 2015 (AllMBl. S. 282) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2016“ durch die Angabe „31. Dezember 2017“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 27. Dezember 2016 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr |
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat |
Helmut Schütz Ministerialdirektor |
Wolfgang Lazik Ministerialdirektor |