Veröffentlichung AllMBl. 2016/15 S. 2196 vom 23.11.2016

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Az. A1-7107-638
7803.2-L
7803.2-L
Änderung der Richtlinien für
die Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der
agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien und
überbetrieblichen Ausbildungsstätten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 23. November 2016, Az. A1-7107-638
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten über Richtlinien für die Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien und überbetrieblichen Ausbildungsstätten (BauFöR) vom 31. Mai 2007 (AllMBl. S. 585), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. September 2013 (AllMBl. S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Dem Spiegelstrich 1 werden die Wörter „(insbesondere Landwirtschaftsschulen, Technikerschulen, Höhere Landbauschulen und Fachakademien) sowie“ angefügt.
1.1.2
Spiegelstrich 2 wird gestrichen.
1.1.3
Spiegelstrich 3 wird Spiegelstrich 2.
1.2
In Nr. 2 wird das Wort „Aufwendungen“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt.
1.3
In Nr. 2.3 Satz 2 wird das Wort „Kosten“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt.
1.4
Nach Nr. 2.5 Abs. 1 wird folgende Nr. 2.6 eingefügt:
„2.6
Die geplanten Maßnahmen müssen im Sinne der jeweils geltenden Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) gemäß Nrn. 5.2.1 und 8.3.2 FAZR zuweisungsfähig sein.“
1.5
Die bisherige Nr. 2.5 Abs. 2 wird Nr. 2.6 Abs. 2 und in Satz 1 wird das Wort „Kosten“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt.
1.6
Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
1.6.1
Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt in analoger Anwendung von Nr. 5.2.1 FAZR, ohne Kostengruppen 600 und 750.“
1.6.2
Abs. 2 wird wie folgt geändert:
1.6.2.1
Die Wörter „förderfähigen Kosten“ werden in Satz 1 und 2 jeweils durch die Wörter „zuwendungsfähigen Ausgaben“ ersetzt.
1.6.2.2
In Satz 2 werden nach dem Wort „des“ die Wörter „für Finanzen zuständigen“ eingefügt und die Wörter „der Finanzen“ nach dem Wort „Staatsministerium“ werden gestrichen.
1.7
In Nr. 5 Satz 1 wird das Wort „grundsätzlich“ gestrichen.
1.8
In Nr. 6 Satz 2 werden nach der Angabe „(ANBest-K)“ die Wörter „, bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ gestrichen.
1.9
Nr. 7.2 wird aufgehoben.
1.10
Die bisherige Nr. 7.3 wird Nr. 7.2.
1.11
In Nr. 8.2 Satz 1 Spiegelstrich 2 werden die Wörter „förderfähigen Kosten“ durch die Wörter „zuwendungsfähigen Ausgaben“ ersetzt.
1.12
In Nr. 9 wird die Angabe „2016“ durch die Angabe „2019“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.
 
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor