7803.2-L
Änderung der Bildungskostenregelung – StMELF
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 30. November 2016, Az. A1-7161-466
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Gewährung von Vergütungen und Erstattung von Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bildungskostenregelung – StMELF) vom 14. Mai 2007 (AllMBl. S. 296), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. November 2014
(AllMBl. S. 633) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: - 1.1
- Die Tabelle wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Nr. 2 wird in Spalte 3 die Angabe „25,30“ durch die Angabe „26,50“ ersetzt; in Spalte 4 wird die Angabe „36,70“ durch die Angabe „38,50“ und die Angabe „50,60“ durch die Angabe „53,10“ ersetzt.
- 1.1.2
- In Nr. 3.1 wird die Angabe „6,20“ durch die Angabe „6,50“ ersetzt.
- 1.1.3
- In Nr. 3.2 wird die Angabe „10,50“ durch die Angabe „11,00“ ersetzt.
- 1.2
- Der Fußnote *) wird folgender Spiegelstrich 3 angefügt:
- „–
- Berufsschullehrer, bei Mitwirkung an den schriftlichen Abschlussprüfungen, die nach der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Unterricht und Kultus über die Zusammenarbeit der staatlichen Berufsschulen und der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung bei der Berufsausbildung in der Agrarwirtschaft vom 25. Juni 2012
(AllMBl. S. 578, KWMBl. S. 239) wahrzunehmen sind. Die Regelungen nach Nr. 6 der oben genannten Gemeinsamen Bekanntmachung bleiben unberührt.“ - 1.3
- Im Satz nach der Überschrift „Geltungsdauer“ wird die Angabe „31. Dezember 2016“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2019“.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor