Veröffentlichung AllMBl. 2016/15 S. 2208 vom 28.11.2016

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Az. M4-7687.2-1/30
7845-L
7845-L
Änderung der Schulobst- und -gemüseprogrammrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 28. November 2016, Az. M4-7687.2-1/30
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms (Schulobst- und -gemüseprogrammrichtlinie – SOGPR) vom 24. September 2015 (AllMBl. S. 454) wird wie folgt geändert:
1.1
Die Einleitung wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nach Spiegelstrich 4 werden die beiden folgenden Spiegelstriche 5 und 6 eingefügt:
„–
Durchführungsverordnung (EU) 2016/248 der Kommission vom 17. Dezember 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe und Verteilung von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms und zur Festlegung der vorläufigen Aufteilung dieser Beihilfe,
Delegierte Verordnung (EU) 2016/247 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe und Verteilung von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms,“
1.1.2
Die bisherigen Spiegelstriche 5 bis 7 werden die Spiegelstriche 7 bis 9.
1.2
Nr. 13 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Sie gilt bis zum 31. März 2018 für Beihilfeanträge, die die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 betreffen.“
1.2.2
Satz 3 wird gestrichen.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.
 
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor