Veröffentlichung AllMBl. 2016/15 S. 2224 vom 23.12.2016

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 420dfed392df84d9a3954944c8a8691739d36d7800bc69c4b4f904a602528538

 

Stellenausschreibungen
 
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:
1.
Die Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Besoldungsgruppe R 4)
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die über eine verwaltungsrichterliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren als Richter/Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (oder einem Oberverwaltungsgericht) und Erfahrung als Jurist/Juristin in der öffentlichen Verwaltung verfügen.
Vorrangig werden Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt, die zudem über eine ausreichend lange Berufserfahrung
von mindestens zwei Jahren als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung (oder einer vergleichbaren Verwaltung auf europäischer/internationaler Ebene) oder
von mindestens zwei Jahren als Jurist/Juristin am Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht (oder einem anderen obersten Gerichtshof des Bundes oder einem vergleichbaren Gericht auf europäischer/internationaler Ebene)
verfügen.
2.
Zwei oder mehr Stellen eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 3)
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die bereits eine ausreichend lange Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richter/Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben.
3.
Eine oder mehr Stellen für Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen am Verwaltungsgericht München (Besoldungsgruppe R 2)
4.
Eine Stelle für Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen am Verwaltungsgericht Regensburg (Besoldungsgruppe R 2)
Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden für die in Nr. 2 bis 4 ausgeschriebenen Stellen die Bewerber/Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.
Bewerbungen um diese Stellen sind bis 20. Januar 2017 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einzureichen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es sind demnächst
eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 3) und voraussichtlich
eine evtl. im Durchzug freiwerdende Stelle für eine Richterin/einen Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2)
neu zu besetzen.
Bis zum 12Januar 2017 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.