Veröffentlichung AllMBl. 2016/02 S. 102 vom 22.01.2016

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Az. 91-9151/3/4
7523-W
7523-W
Änderung der
Förderrichtlinien zur Durchführung des
bayerischen 10 000-Häuser-Programms
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
vom 22. Januar 2016, Az. 91-9151/3/4
1.
Die Förderrichtlinien zur Durchführung des bayerischen 10 000-Häuser-Programms vom 29. Juli 2015 (AllMBl. S. 399) werden wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2.1 Satz 2, in Nr. 11.2 Satz 6 und in Nr. 11.4 Satz 1 (Tabelle 2) wird jeweils die Angabe „Qh“ für den spezifischen Heizwärmebedarf ersetzt durch die Angabe „qh“.
1.2
Nr. 3.1.1 erhält folgende Fassung:
„3.1.1
1Bei Modernisierung eines Bestandsgebäudes natürliche Personen, die Eigentümer eines selbstgenutzten oder teilweise vermieteten Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohneinheiten im Freistaat Bayern sind. 2Der Zuwendungsempfänger muss nach Fertigstellung eine der Wohneinheiten als Erstwohnsitz selbst bewohnen“.
1.3
In Nr. 3.1.2 Satz 2 werden die Wörter  „ , im Sinn eines Erstwohnsitzes,“ ersetzt durch die Wörter „als Erstwohnsitz“.
1.4
In Nr. 6.1 Satz 6 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „vier“ ersetzt.
1.5
In Nr. 6.2 Satz 2 werden die Wörter „einem Monat“ durch die Wörter „zwei Monaten“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2016 in Kraft.
 
Dr.  Bernhard Schwab
Ministerialdirektor