Veröffentlichung AllMBl. 2016/03 S. 1421 vom 29.02.2016

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Az. 62-U8629.54-2016/1
7912-U
7912-U
Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen
Konkretisierung der Erhaltungsziele der
bayerischen Natura 2 000-Gebiete
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 29. Februar 2016, Az. 62-U8629.54-2016/1
Zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2 000-Gebiete wird auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 Satz 1 der Bayerischen Natura 2 000-Verordnung (BayNat2000V) folgende Bekanntmachung erlassen:
1.
Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele
1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit den Anlagen 1a und 2a BayNat2000V (Stand 19. Februar 2016). 2Die gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele (Stand 29. Februar 2016) sind behördenverbindliche Grundlage für den Verwaltungsvollzug und dienen als Arbeitshilfe für die Erstellung von Managementplänen.
2.
Veröffentlichung
2.1
1Die oben genannten Vollzugshinweise werden mittels elektronischer Medien veröffentlicht. 2Sie stehen im Internetangebot des Landesamts für Umwelt unter der angegebenen Bezeichnung sowie in der Datenbank BAYERN.RECHT zur Verfügung.
2.2
Sie werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.
2.3
1Eine Änderung der Vollzugshinweise erfolgt durch Änderung dieser Bekanntmachung. 2Die geänderte Version der gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele wird mit Angabe des Datums des aktuellen Stands gemäß Nr. 2.1 Satz 2 veröffentlicht. 3Die Ursprungs- und alle Änderungsversionen werden in elektronischer Form beim Landesamt für Umwelt archiviert.
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2016 in Kraft und gilt unbefristet.
Dr.  Christian  Barth
Ministerialdirektor