731-I
Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 10. Mai 2016, Az. IIZ5-40012.1-2-1
- 1.
- Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern) vom 12. Juli 2011 (AllMBl. S. 419, StAnz. Nr. 28) ermächtigt, künftig notwendige Ergänzungen und Fortschreibungen des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen bekannt zu machen.
- 2.
- In Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU und infolge des Inkrafttretens der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung, der VOB/A Abschnitt 1, der VOB/A – EU (Abschnitt 2) und der VOB/A – VS (Abschnitt 3) sowie der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „AG I Leistungen“ tritt am 31. Mai 2016 das fortgeschriebene Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – Stand April 2016 – in Kraft.
- 3.
- Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über die Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen vom 9. April 2015 (AllMBl. S. 197, StAnz. Nr. 16) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2016 außer Kraft.
- 4.
- Das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen wird als Lesefassung fortgeschrieben und im Internet unter www.vergabehandbuch.bayern.de eingestellt.
Friedrich Geiger
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent