Veröffentlichung AllMBl. 2016/08 S. 1568 vom 30.06.2016

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 9f149b6a692c7ab625ec89c3c3ae7fd2d33ca7f0fa857d7295f4e4305195ea44

 

Stellenausschreibungen
 
Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Sozialgerichts München (BesGr R 2 + AZ) ist neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juli 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die mit diesem Dienstposten verbundenen umfangreichen Verwaltungsaufgaben werden Bewerberinnen/Bewerber mit entsprechender Verwaltungserfahrung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
Beim Sozialgericht Nürnberg ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Sozialgericht – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juli 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die mit diesem Dienstposten verbundenen Verwaltungsaufgaben werden Bewerberinnen/Bewerber mit Verwaltungserfahrung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.