2174-A
Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 18. Dezember 2016, Az. III5/6865.01-1/77
- 1.
- Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern vom 3. Dezember 2012 (AllMBl. S. 1085), die durch Bekanntmachung vom 12. September 2014 (AllMBl. S. 486) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 5.3 Satz 1 wird die Angabe „16.200“ durch die Angabe „19.400“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 8.4 wird aufgehoben.
- 1.3
- In Nr. 9 Satz 2 wird die Angabe „2016“ durch die Angabe „2017“ ersetzt.
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2016 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 1.1 am 1. Januar 2017 in Kraft.
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor