2003-S
Änderung der
Organisationsrichtlinien
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 4. Oktober 2017, Az. B II 4-G53/10-8
- 1.
- Nr. 2.6.4 der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Organisationsrichtlinien (OR) vom 6. November 2001 (AllMBl. S. 634,
StAnz. Nr. 50), die zuletzt durch Nr. III der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2013 (AllMBl. S. 549) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- „2.6.4
- Nach Durchführung des Ressortanhörungsverfahrens werden Gesetzentwürfe grundsätzlich an zentraler Stelle so in das Internet eingestellt, dass Bürger während der Verbandsanhörung hierzu elektronisch Stellungnahmen abgeben können. Über Ausnahmen entscheidet der Ministerrat.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer
Horst Seehofer