Veröffentlichung AllMBl. 2017/10 S. 467 vom 12.10.2017

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 59d0acce38bc8c28d8d96810427cebc9f618e4fb67906793f6ab3d54b0401d04

 

Az. 46-G8033-2017/3-8
2120-G
2120-G
Änderung der Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
vom 12. Oktober 2017,  Az. 46-G8033-2017/3-8
 
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über Zeugnisse der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in dienstrechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst; Vollzug der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift – GesZVV) vom 31. Mai 2016 (AllMBl. S. 1680), die durch Bekanntmachung vom 28. Februar 2017 (AllMBl. S. 132) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Anlagen 1 und 2 werden nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlagen neu gefasst und die Anlage 5 wird angefügt.
1.2
Im Anlagenverzeichnis wird nach Anlage 4 folgende Angabe angefügt:
„Anlage 5: Einwilligung und Einverständniserklärung“.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2017 in Kraft.
 
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin

Anlagen