936-I
Änderung der Seilbahnbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 20. Oktober 2017, Az. IIE8-3573-1-1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zum Vollzug des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes und der Seilbahnverordnung (Seilbahnbekanntmachung – SeilbBek) vom 4. Juni 2007 (AllMBl. S. 277) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Nr. 10 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.“
- 2.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- 2.1
- Die Angabe „1. Juli 2007“ wird durch die Angabe „1. Oktober 2017“ ersetzt.
- 2.2
- In den Nrn. 1 und 2 wird die Angabe „–“ in der Spalte Geltungsdauer jeweils durch die Angabe „30. Juni 2018“ ersetzt.
- 2.3
- In Nr. 3 wird die Angabe „30. April 2012“ durch die Angabe „30. April 2022“ ersetzt.
- 2.4
- Folgende Nr. 4 wird angefügt:
Lfd. Nr. | Name der Stelle |
Anschrift Telefon Telefax |
Anerkennung | |
Fachgebiet | Geltungsdauer | |||
4 | ROTEC GmbH | Allmersbacher Str. 50 71546 Aspach 01522/4097462 sven.winter@winfla.de |
Standseilbahnen Schlepplifte Seilschwebebahnen |
30. September 2022 |
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2017 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor